Merkmale einer Mediation

Eine Mediation ist eine sehr wirksame außergerichtliche Methode, um Konflikte nachhaltig zu lösen.
Dabei wird der Konflikt einvernehmlich mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator/Mediatorin) gelöst. Die Grundanforderungen an eine Mediation sind im Mediationsgesetz (MediationG) festgelegt.

Die Konfliktbeteiligten

  • Die Konfliktbeteiligten handeln selbstbestimmt und freiwillig. Jede Partei kann in jeder Phase der Mediation ihre Teilnahme an der Mediation beenden.
  • Die Parteien legen einvernehmlich die Regeln fest, nach denen sie in der Mediation miteinander umgehen wollen.
  • Im Mediationsprozess werden die Interessen und Bedürfnisse jeder Partei berücksicht, so dass am Ende einer Mediation eine Vereinbarung steht, die die Zustimmung aller Beteiligten findet.

Die Mediatorin

  • Die Mediatorin leitet den Mediationsprozess. Ziel ist eine Lösung, mit der jede Partei einverstanden ist.
  • Sie ist neutral bzw. allparteilich, das heißt sie unterstützt jede der Parteien in gleichem Maße.
  • Sie entscheidet nicht, wie eine Lösung auszusehen hat.
  • Die Mediatorin fördert die faire Kommunikation der Parteien und führt zielgerichtet durch die Mediation.

Das Mediationsverfahren

  • Eine Mediation ist vertraulich. Dies wird meist in einem Mediationsvertrag von den Konfliktbeteiligten schriftlich bestätigt.
  • Eine Mediation ist lösungsorientiert. Ziel ist eine den Konflikt lösende Vereinbarung.
  • Dazu finden gemeinsame Gespräche statt. Es sind aber auch Einzelgespräche möglich, wenn alle Beteiligten ihre Zustimmung dazu geben.
  • Ziel der Mediation ist eine Vereinbarung, die den Konflikt nachhaltig beilegt.